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Der besagte Vers kommt im 3. Buch Mose, Kapitel 24 vor, wo von Körperverletzung und Totschlag die Rede ist: „Bringt aber einer seinem Nächsten eine Verletzung bei, so soll man ihm das tun, was er getan hat: Bruch um Bruch, Auge um Auge, Zahn um Zahn. Die Verletzung, die er dem anderen zugefügt hat, soll man ihm auch zufügen. Wer also ein Vieh erschlägt, der soll es erstatten; wer aber einen Menschen erschlägt, der soll getötet werden.“
Wörtlich genommen klingt das so, als ob jemand auf gleiche Art und Weise bestraft werden müsse, wie er selbst getan hat. Dann müsste man tatsächlich ein Auge ausstechen, einen Zahn ausschlagen, eine Hand abhacken. Es gibt jedoch nirgendwo einen literarischen oder archäologischen Anhalt dafür, dass so etwas...
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Es heißt aber: Auge für Auge und bedeutet die finanzielle Wiedergutmachung des zugefügten Schadens.