Naher Osten

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Das vollständige US-Iran-Memorandum im Wortlaut

Das von der Trump-Regierung veröffentlichte 14-Punkte-Dokument sieht ein Ende der Kampfhandlungen, weitreichende Sanktionserleichterungen für den Iran, milliardenschwere Wirtschaftshilfen sowie Regelungen zum iranischen Atomprogramm vor.

Memorandum
Symbolbild: Das Memorandum of Understanding zwischen den Vereinigten Staaten und dem Iran. Die Vereinbarung umfasst Fragen des Atomprogramms, der Sanktionen und der regionalen Sicherheit. Illustration: KI-generiert.

Die Trump-Regierung hat am Mittwoch den vollständigen Text des Memorandums of Understanding zwischen den Vereinigten Staaten und dem Iran veröffentlicht. Das 14 Punkte umfassende Dokument regelt nicht nur Fragen des iranischen Atomprogramms, sondern sieht auch weitreichende Sanktionserleichterungen, wirtschaftliche Hilfen für den Iran sowie ein Ende der militärischen Auseinandersetzungen in der Region vor.


In einem Hintergrundgespräch erläuterten zwei hochrangige US-Regierungsvertreter die wichtigsten Inhalte des Abkommens. Nachfolgend der vollständige Wortlaut des Memorandums von Islamabad:

Die Vereinigten Staaten von Amerika und die Islamische Republik Iran haben gemeinsam und in gutem Glauben Folgendes vereinbart:

  1. Die Vereinigten Staaten von Amerika und die Islamische Republik Iran sowie ihre Verbündeten im gegenwärtigen Krieg erklären mit der Unterzeichnung dieses Memorandums ein sofortiges und dauerhaftes Ende der militärischen Aktivitäten an allen Fronten, einschließlich des Libanon. Sie verpflichten sich, keinen Krieg oder sonstige militärische Handlungen gegeneinander zu beginnen, von Drohungen oder Gewaltanwendung gegeneinander abzusehen und die territoriale Integrität sowie die Souveränität des Libanon zu gewährleisten. Das endgültige Abkommen wird das dauerhafte Ende des Krieges an allen Fronten, einschließlich des Libanon, sowie die übrigen Bestimmungen dieses Artikels bestätigen.
  2. Die Vereinigten Staaten von Amerika und die Islamische Republik Iran verpflichten sich, die Souveränität und territoriale Integrität der jeweils anderen Seite zu achten und sich nicht in deren innere Angelegenheiten einzumischen.
  3. Die Vereinigten Staaten von Amerika und die Islamische Republik Iran verpflichten sich, innerhalb von höchstens 60 Tagen ein endgültiges Abkommen auszuhandeln und abzuschließen. Eine Verlängerung ist im gegenseitigen Einvernehmen möglich.
  4. Unmittelbar nach Unterzeichnung dieses Memorandums werden die Vereinigten Staaten von Amerika mit der Aufhebung ihrer Seeblockade sowie aller anderen Behinderungen oder Beschränkungen gegenüber der Islamischen Republik Iran beginnen und die Aufhebung innerhalb von 30 Tagen abschließen. Während dieses Zeitraums wird die Islamische Republik Iran den Schiffsverkehr schrittweise auf das Vorkriegsniveau zurückführen. Darüber hinaus verpflichten sich die Vereinigten Staaten, ihre Streitkräfte innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung des endgültigen Abkommens aus der Nähe der Islamischen Republik Iran abzuziehen.
  5. Mit der Unterzeichnung dieses Memorandums wird die Islamische Republik Iran nach besten Kräften einen sicheren Transit kommerzieller Schiffe ohne jegliche Gebühren für einen Zeitraum von lediglich 60 Tagen vom Persischen Golf in das Omanische Meer und in umgekehrter Richtung gewährleisten. Der kommerzielle Schiffsverkehr wird unverzüglich wieder aufgenommen. Unter Berücksichtigung der Notwendigkeit, technische und militärische Hindernisse zu beseitigen sowie Minenräumungen durchzuführen, wird der vollständige Verkehr innerhalb von 30 Tagen wiederhergestellt.
  6. Die Islamische Republik Iran wird einen Dialog mit dem Sultanat Oman führen, um die künftigen Verwaltungsregelungen und maritimen Dienstleistungen in der Straße von Hormus festzulegen. Dies geschieht in Abstimmung mit den übrigen Anrainerstaaten des Persischen Golfs sowie im Einklang mit dem geltenden Völkerrecht und den souveränen Rechten der Küstenstaaten an der Straße von Hormus.
  7. Die Vereinigten Staaten von Amerika verpflichten sich gemeinsam mit ihren regionalen Partnern, einen endgültigen und abgestimmten Plan im Umfang von mindestens 300 Milliarden US-Dollar für den Wiederaufbau und die wirtschaftliche Entwicklung der Islamischen Republik Iran auszuarbeiten. Der Mechanismus zur Umsetzung dieses Plans wird innerhalb von 60 Tagen als Teil des endgültigen Abkommens vereinbart. Die Vereinigten Staaten werden alle erforderlichen Lizenzen, Ausnahmen und Genehmigungen für die Durchführung der entsprechenden Finanztransaktionen erteilen.
  8. Die Vereinigten Staaten von Amerika verpflichten sich, sämtliche gegen die Islamische Republik Iran verhängten Sanktionen aufzuheben, einschließlich der Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, der Beschlüsse des Gouverneursrates der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEO) sowie aller einseitigen amerikanischen Primär- und Sekundärsanktionen. Dies erfolgt gemäß einem Zeitplan, der im endgültigen Abkommen festgelegt wird. Die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten erkennen die entscheidende Bedeutung der Sanktionsaufhebung an und bekunden ihre Absicht, diese Frage unverzüglich im Rahmen der Verhandlungen zu behandeln, um eine gegenseitige Einigung zu erzielen.
  9. Die Islamische Republik Iran bekräftigt erneut, dass sie weder Atomwaffen erwerben noch entwickeln wird. Die Vereinigten Staaten und die Islamische Republik Iran haben vereinbart, die Frage des angesammelten Bestandes an angereichertem Material durch einen gemeinsam festzulegenden Mechanismus und gemäß dem in Artikel 7 genannten Zeitplan zu regeln. Die Mindestanforderung besteht darin, das Material vor Ort unter Aufsicht der Internationalen Atomenergieorganisation zu verdünnen. Beide Seiten vereinbarten ferner, Fragen der Urananreicherung sowie weitere Themen, die gemeinsam festgelegt werden und mit den nuklearen Bedürfnissen der Islamischen Republik Iran zusammenhängen, auf Grundlage eines vereinbarten Rahmens zu erörtern, der im endgültigen Abkommen festgelegt wird. Das endgültige Abkommen wird die Bestimmungen dieses Artikels bestätigen. Die Vereinigten Staaten von Amerika und die Islamische Republik Iran erkennen die entscheidende Bedeutung dieser nuklearen Fragen an und bekunden ihre Absicht, diese unverzüglich im Rahmen der Verhandlungen zu behandeln, um eine gegenseitige Einigung zu erzielen.
  10. Bis zur Unterzeichnung des endgültigen Abkommens vereinbaren die Vereinigten Staaten von Amerika und die Islamische Republik Iran die Aufrechterhaltung des Status quo. Die Islamische Republik Iran wird den gegenwärtigen Zustand ihres Atomprogramms beibehalten, und die Vereinigten Staaten werden keine neuen Sanktionen verhängen und keine zusätzlichen Streitkräfte in der Region stationieren.
  11. Die Vereinigten Staaten von Amerika verpflichten sich, dass das US-Finanzministerium unmittelbar nach Unterzeichnung dieses Memorandums und bis zur vollständigen Aufhebung der Sanktionen Ausnahmeregelungen erlassen wird, die den Export von iranischem Rohöl, Erdölprodukten und deren Derivaten sowie alle damit verbundenen Dienstleistungen ermöglichen, einschließlich Bankgeschäften, Versicherungen, Transportleistungen und ähnlicher Aktivitäten.
  12. Die Vereinigten Staaten von Amerika verpflichten sich, mit Beginn der Umsetzung dieses Memorandums die uneingeschränkte Nutzung der eingefrorenen oder beschränkten Gelder und Vermögenswerte der Islamischen Republik Iran zu ermöglichen. Die Vereinigten Staaten und die Islamische Republik Iran werden die Verfahren zur Freigabe dieser Mittel während der Verhandlungen gemeinsam festlegen. Diese Gelder, unabhängig davon, ob sie auf dem ursprünglichen Konto verbleiben oder auf ein anderes Konto übertragen werden, stehen zur uneingeschränkten Nutzung für jeden Endbegünstigten zur Verfügung, der von der Zentralbank der Islamischen Republik Iran bestimmt wird. Die Vereinigten Staaten verpflichten sich, alle hierfür erforderlichen Genehmigungen und Zulassungen zu erteilen.
  13. Die Vereinigten Staaten von Amerika und die Islamische Republik Iran stimmen darin überein, einen Umsetzungsmechanismus einzurichten, der die erfolgreiche Durchführung dieses Memorandums sowie die Einhaltung der Bestimmungen des künftigen endgültigen Abkommens überwacht.
  14. Nach Unterzeichnung dieses Memorandums und vorbehaltlich der Umsetzung der Artikel 1, 4, 5, 10 und 11 sowie deren fortgesetzter Einhaltung werden die Vereinigten Staaten von Amerika und die Islamische Republik Iran Verhandlungen über ein endgültiges Abkommen ausschließlich hinsichtlich der übrigen Bestimmungen aufnehmen. Das endgültige Abkommen wird durch eine verbindliche Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen bestätigt werden.

 

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Patrick Callahan

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