Haager Gericht muss Israels Einwände ernsthaft prüfen
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag hat Israels Einwände gegen die Zuständigkeit des Gerichts in der sogenannten „Palästina-Situation“ nicht einfach vom Tisch wischen dürfen. Das hat die Berufungskammer des Gerichts am 24. April 2025 klargestellt. Sie hob die Entscheidung der Vorverfahrenskammer auf, die Israels Anfechtung der Zuständigkeit im November 2024 als „verfrüht“ abgelehnt hatte.
Die Berufungskammer entschied, dass die Einwände Israels gemäß Artikel 19(2)(c) des Römischen Statuts hätten geprüft werden müssen – und verwies die Sache zur erneuten Entscheidung an die Vorinstanz zurück. Das Verfahren zur Bestätigung der beantragten Haftbefehle gegen Ministerpräsident Benjamin Netanjahu und Ex-Verteidigungsminister Yoav Galant wird damit vorerst gestoppt.
Siehe dazu: Israel legt Berufung gegen Haftbefehle gegen Netanjahu und Galant ein
Haftbefehle bleiben bestehen – aber Verfahren ausgesetzt
Die Haftbefehle selbst sind durch diese Entscheidung zwar nicht aufgehoben, doch das Verfahren zu ihrer Bestätigung ist unterbrochen, bis die Zuständigkeitsfrage abschließend geklärt ist. Damit erhält Israel Zeit, seine Argumente gegen die IStGH-Zuständigkeit offiziell vorzubringen und prüfen zu lassen.
Israels Außenminister Gideon Sa’ar begrüßte das Urteil. Der IStGH müsse nun tun, „was von Anfang an erforderlich gewesen wäre“ – nämlich eine fundierte Entscheidung über die Zuständigkeit fällen. Sa’ar unterstrich erneut, dass Israel kein Mitglied des Gerichtshofs sei und der IStGH deshalb keine rechtliche Grundlage für sein Vorgehen habe.
We said it from the start: The International Criminal Court in The Hague (ICC) doesn’t have, and never had jurisdiction to issue arrest warrants against Israel’s Prime Minister and its former Minister of Defense. Israel is not a member of the ICC and is not party to the „Rome…
— Gideon Sa’ar | גדעון סער (@gidonsaar) April 24, 2025
Israel: Kein Mitglied des Gerichts, funktionierendes Rechtssystem
Israel beruft sich auf das sogenannte Komplementaritätsprinzip: Das eigene Justizsystem sei in der Lage, mögliche Straftaten selbst zu untersuchen. Eine internationale Gerichtsbarkeit sei deshalb weder notwendig noch zulässig.
Der IStGH hingegen verweist auf die palästinensische Mitgliedschaft seit 2015. Aus Sicht des Gerichts reicht dies aus, um für mutmaßliche Verbrechen auf palästinensischem Territorium zuständig zu sein.
Vorverfahrenskammer muss nun umfassend prüfen
Mit dem aktuellen Beschluss ist die Vorverfahrenskammer des IStGH verpflichtet, Israels Einwände umfassend und substanziell zu prüfen. Die Frage, ob das Gericht überhaupt für israelische Amtsträger zuständig ist, bleibt damit vorerst offen.
Bis zu dieser Entscheidung ruht das Verfahren zur Bestätigung der Haftbefehle. Der juristische Streit um die Zuständigkeit des Haager Gerichts dürfte sich somit weiter hinziehen.




