all

all

Teilerfolg für Israel vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH)

Berufungskammer hebt Entscheidung zur Zuständigkeit auf – Verfahren zur Bestätigung der Haftbefehle Netanjahu und Galant vorerst gestoppt.

Trump Strafgerichtshof IStGH
Der Eingang zum Internationalen Strafgerichtshof. Foto: Robert Paul Van Beets/Shutterstock.

Haager Gericht muss Israels Einwände ernsthaft prüfen

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag hat Israels Einwände gegen die Zuständigkeit des Gerichts in der sogenannten „Palästina-Situation“ nicht einfach vom Tisch wischen dürfen. Das hat die Berufungskammer des Gerichts am 24. April 2025 klargestellt. Sie hob die Entscheidung der Vorverfahrenskammer auf, die Israels Anfechtung der Zuständigkeit im November 2024 als „verfrüht“ abgelehnt hatte.

Die Berufungskammer entschied, dass die Einwände Israels gemäß Artikel 19(2)(c) des Römischen Statuts hätten geprüft werden müssen – und verwies die Sache zur erneuten Entscheidung an die Vorinstanz zurück. Das Verfahren zur Bestätigung der beantragten Haftbefehle gegen Ministerpräsident Benjamin Netanjahu und Ex-Verteidigungsminister Yoav Galant wird damit vorerst gestoppt.

Siehe dazu: Israel legt Berufung gegen Haftbefehle gegen Netanjahu und Galant ein

Haftbefehle bleiben bestehen – aber Verfahren ausgesetzt

Die Haftbefehle selbst sind durch diese Entscheidung zwar nicht aufgehoben, doch das Verfahren zu ihrer Bestätigung ist unterbrochen, bis die Zuständigkeitsfrage abschließend geklärt ist. Damit erhält Israel Zeit, seine Argumente gegen die IStGH-Zuständigkeit offiziell vorzubringen und prüfen zu lassen.

Israels Außenminister Gideon Sa’ar begrüßte das Urteil. Der IStGH müsse nun tun, „was von Anfang an erforderlich gewesen wäre“ – nämlich eine fundierte Entscheidung über die Zuständigkeit fällen. Sa’ar unterstrich erneut, dass Israel kein Mitglied des Gerichtshofs sei und der IStGH deshalb keine rechtliche Grundlage für sein Vorgehen habe.

Israel: Kein Mitglied des Gerichts, funktionierendes Rechtssystem

Israel beruft sich auf das sogenannte Komplementaritätsprinzip: Das eigene Justizsystem sei in der Lage, mögliche Straftaten selbst zu untersuchen. Eine internationale Gerichtsbarkeit sei deshalb weder notwendig noch zulässig.

Der IStGH hingegen verweist auf die palästinensische Mitgliedschaft seit 2015. Aus Sicht des Gerichts reicht dies aus, um für mutmaßliche Verbrechen auf palästinensischem Territorium zuständig zu sein.

 

Vorverfahrenskammer muss nun umfassend prüfen

Mit dem aktuellen Beschluss ist die Vorverfahrenskammer des IStGH verpflichtet, Israels Einwände umfassend und substanziell zu prüfen. Die Frage, ob das Gericht überhaupt für israelische Amtsträger zuständig ist, bleibt damit vorerst offen.

Bis zu dieser Entscheidung ruht das Verfahren zur Bestätigung der Haftbefehle. Der juristische Streit um die Zuständigkeit des Haager Gerichts dürfte sich somit weiter hinziehen.

 

About the author

Patrick Callahan

This is an example of author bio/description. Beard fashion axe trust fund, post-ironic listicle scenester. Uniquely mesh maintainable users rather than plug-and-play testing procedures.

Mitglieder

Israel Heute Mitgliedschaft


Digital Monatlich Digital Jährlich Print + Digital (Deutschland) Print + Digital (International)
Preis
6.90
/ Monat

(€82,80 Jährlich)
51,00
/ Jahr
63,00
/ Jahr
73,00
/ Jahr
Voller Zugang zu allen Mitglieder-Inhalten
Gedrucktes Magazin (6 Ausgaben pro Jahr)
Magazin als E-Paper
Exklusive Zoom-Veranstaltungen
Werbefreies Lesen
Kostenloser Probemonat
Ersparnis gegenüber dem Monatsabo - 38,41% / €31,80 23,91% / €31,80 11,84% / €31,80
Effektiver Jahrespreis €82,80 €51,00 €63,00 €73,00

Schreibe einen Kommentar

Anmelden