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Bundesrat bringt Gesetzentwurf gegen Leugnung des Existenzrechts Israels auf den Weg

Bundestag soll nach der Sommerpause über hessische Initiative beraten.

Menschen gehen an einem Wandgemälde vorbei, das eine Kombination der israelischen und deutschen Flagge auf der Berliner Mauer zeigt. 13. März 2016. Foto: Noam Revkin Fenton/FLASH90

Der Bundesrat hat am Freitag einem Gesetzentwurf des Landes Hessen zugestimmt, der die Leugnung des Existenzrechts des Staates Israel ausdrücklich unter Strafe stellen soll. Mit dem Beschluss der Länderkammer wurde die Initiative an den Deutschen Bundestag überwiesen, der sich nach der Sommerpause mit dem Entwurf befassen wird.

Der Gesetzentwurf sieht vor, den Straftatbestand der Volksverhetzung (§ 130 Strafgesetzbuch) zu ergänzen. Künftig soll die öffentliche Leugnung des Existenzrechts Israels sowie das öffentliche Billigen, Leugnen oder gröbliche Verharmlosen von Handlungen, die auf die Beseitigung des Staates Israel gerichtet sind, unter bestimmten Voraussetzungen strafbar sein. Vorgesehen ist eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.

Nach Auffassung der hessischen Landesregierung besteht insoweit eine Strafbarkeitslücke. Ziel des Gesetzentwurfs sei es, antisemitischer Hetze wirksamer entgegenzutreten und den strafrechtlichen Schutz jüdischen Lebens in Deutschland zu stärken. Hintergrund der Initiative ist der deutliche Anstieg antisemitischer Straftaten seit dem Hamas-Massaker vom 7. Oktober 2023.

Hessens Ministerpräsident Boris Rhein begrüßte die Entscheidung des Bundesrates. Die Leugnung des Existenzrechts Israels sei Ausdruck von Antisemitismus und dürfe in Deutschland keinen Platz haben. Der hessische Justizminister Christian Heinz erklärte, der Rechtsstaat müsse dort klare Grenzen ziehen, wo zum Hass gegen Juden oder zur Vernichtung des jüdischen Staates aufgerufen werde.

Die Initiative stößt zugleich auf juristische Diskussionen. Kritiker sehen Klärungsbedarf hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der geplanten Regelung und ihrer Vereinbarkeit mit der im Grundgesetz garantierten Meinungsfreiheit. Ob der Bundestag den Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung beschließt oder im parlamentarischen Verfahren noch Änderungen vornimmt, wird sich in den kommenden Monaten zeigen.

Der israelische Botschafter in Deutschland, Ron Prosor, begrüßte die Entscheidung des Bundesrates. „Das Signal ist klar: Wer Israels Existenzrecht leugnet und antisemitische Hetze verbreitet, wird damit nicht ungestraft davonkommen“, schrieb er auf X. Zugleich äußerte er die Hoffnung, dass der Deutsche Bundestag die Initiative aufgreifen und die geplante Änderung des Strafgesetzbuches zügig verabschieden werde.


Der Beschluss des Bundesrates ist der nächste Schritt im Gesetzgebungsverfahren, stellt jedoch noch kein geltendes Recht dar. Nach der Sommerpause wird sich der Bundestag mit dem Gesetzentwurf befassen. Erst nach der Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat sowie der Verkündung im Bundesgesetzblatt kann das Gesetz in Kraft treten.

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Patrick Callahan

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Ein Kommentar zu “Bundesrat bringt Gesetzentwurf gegen Leugnung des Existenzrechts Israels auf den Weg”

  1. ELI sagt:

    Das wäre doch mal eine klare Ansage! Wie oft sind unter dem Dach der Meinungsfreiheit Ausagen, Rufe und Demos möglich die das Existensrecht von Israel bestreiten.

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