Meinungsfreiheit auf dem Prüfstand? Netanjahu verklagt Olmert, weil dieser ihn ‘verrückt’ genannt hat

“In einem anderen Land wäre er für diese Äußerung verhaftet worden”, sagt Netanjahus Anwalt; “Gott sei Dank leben wir nicht in diesem Land”, antwortet der Richter.

von Ryan Jones | | Themen: Benjamin Netanjahu
Der ehemalige Ministerpräsident Benjamin Netanjahu und seine Frau Sara verklagen einen anderen ehemaligen Ministerpräsidenten, Ehud Olmert, weil dieser sie als verrückt bezeichnet hat. Foto: Avshalom Sassoni/Flash90

Wo liegen die Grenzen der Meinungsfreiheit, insbesondere im politischen Bereich? Das ist eine Frage, mit der viele westliche Länder heute zu kämpfen haben. Und Israel ist da nicht anders.

Am Montag wurde der jüdische Staat mit dem Schauspiel konfrontiert, in dem ein ehemaliger Ministerpräsident einen anderen ehemaligen Ministerpräsidenten verklagte, weil dieser ihn als “verrückt” bezeichnet hatte.

Oberflächlich betrachtet erscheint dies einfach absurd. Politische Rivalen bezeichnen sich gegenseitig als “verrückt” und verwenden regelmäßig alle möglichen anderen wenig schmeichelhaften Ausdrücke.

In seiner Klage beharrt Benjamin Netanjahu jedoch darauf, Ehud Olmert meine wirklich, was er sagte, sodass es sich um eine Verleumdungsklage handelt, wenn Olmert nicht beweisen kann, dass Bibi buchstäblich geisteskrank ist.

In einer Reihe von Interviews sagte Olmert, er sei zu dem Schluss gekommen, Benjamin und Sara Netanyahu und ihr ältester Sohn Yair seien “geisteskrank”. Auf die Frage des Richters am Amtsgericht Tel Aviv am Montag, auf welcher Grundlage er eine solche Behauptung aufstellt, antwortete Olmert:

“Ich habe ihre Handlungen verfolgt, ich habe Aufnahmen der Familie gehört, ich habe mich mit Experten und Personen beraten, die mit ihnen in Verbindung stehen und sie gut kennen. Sie haben mir Verhaltensweisen beschrieben, die gemeinhin als abnormales, verrücktes Verhalten angesehen werden.”

Netanjahus Anwalt schoss zurück: “In einem anderen Land wäre Olmert für diese Aussage verhaftet worden!” Netanjahu war noch amtierender Premierminister, als Olmert seine Kritik äußerte.

“Gott sei Dank leben wir nicht in diesem Land”, erwiderte Richter Amit Yariv.

Die Familie Netanjahu fordert von Olmert mehr als 250.000 Dollar Schadenersatz, da seine verleumderischen Äußerungen ihren guten Namen beschädigt hätten.

Die Frage ist natürlich, ob Olmert wortwörtlich behauptet hat, die Familie Netanjahu leide an einer Geisteskrankheit und sei daher nicht in der Lage, die Nation zu führen, oder ob es sich lediglich um einen rechthaberischen Seitenhieb gegen seine politischen Rivalen handelte.

Richter Yariv stellte dies fest und forderte Olmert auf, klarzustellen, dass es sich bei seinen Äußerungen lediglich um eine Meinungsäußerung und nicht um eine medizinische Behauptung handelte, um der Nation zu ersparen, was sich seiner Meinung nach zu einem “Zirkus” entwickeln wird.

Olmerts Anwalt forderte daraufhin die Einsichtnahme in die Krankenakte der Familie Netanjahu, was darauf hindeutet, dass sein Mandant seine Behauptung einer Geisteskrankheit tatsächlich sehr ernst meinte.

Kurzum, dieser Zirkus wird wohl noch eine Weile in der Stadt bleiben.

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