Naher Osten

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MitgliederDie einseitige Anerkennung „Palästinas“ verstößt gegen die UN-Charta

Die Resolution von San Remo legte das Gebiet zwischen dem Jordan und dem Mittelmeer als jüdische Heimat fest, was durch spätere Verträge erneut bestätigt wurde.

Delegierte auf der Konferenz von San Remo in Italien, 1920. Bildquelle: Mit freundlicher Genehmigung der Bibliothèque Nationale de France über Wikimedia Commons.
Delegierte auf der Konferenz von San Remo in Italien, 1920. Bildquelle: Mit freundlicher Genehmigung der Bibliothèque Nationale de France über Wikimedia Commons.

(JNS) Es ist fast zwei Jahre her, seit die Hamas und andere palästinensisch-arabische Terroristen in den Süden Israels eingefallen sind, mehr als 1.200 Menschen ermordet und 251 weitere in den Gazastreifen entführt haben. Zwei Jahre sind vergangen, seit diese Terroristen Vergewaltigungen und andere unaussprechliche Gräueltaten begangen und am 7. Oktober 2023 im Rahmen eines Beschusses bis zu 5.000 Raketen auf den jüdischen Staat abgefeuert haben.

Ähnlich wie die Nazis haben die Hamas ihre Ziele und Kriegsziele offen dargelegt und nicht verheimlicht. Es ging um die Vernichtung Israels und seiner Bürger.

Die Charta der Hamas ist offen antisemitisch. Sie fordert einen bewaffneten Dschihad gegen Israel, um es zu vernichten. Tatsächlich haben Hamas-Vertreter seitdem ausdrücklich geschworen, den 7. Oktober mit ähnlichen Angriffen zu wiederholen, bis Israel vollständig ausgelöscht ist. All dies ist Teil eines fortlaufenden Völkermordplans, der darauf abzielt, das jüdische Volk zu vernichten und anschließend Amerika und den Westen zu zerstören.

Anstatt Israel in seinem Verteidigungskrieg gegen die Hamas und ihre Verbündeten uneingeschränkt zu unterstützen und dabei zu helfen, die Hamas vollständig zu...

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Patrick Callahan

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2 Kommentare zu “Die einseitige Anerkennung „Palästinas“ verstößt gegen die UN-Charta”

  1. j-glaesser sagt:

    (Es ist wichtig zu beachten, dass in der Resolution 181 kein Hinweis auf ein sogenanntes „palästinensisches Volk“ enthalten ist. Diese Bezeichnung wurde erst mehr als anderthalb Jahrzehnte später geprägt. Auch gab es keinen Hinweis auf ein sogenanntes „Westjordanland“. Auch dies war eine künstliche Konstruktion Jordaniens, das es illegal annektierte, um es vom eigentlichen Jordanien auf der östlichen Seite des Jordan zu unterscheiden. In der Resolution 181 wurde das Gebiet lediglich als das Bergland von Samaria und Judäa bezeichnet.)
    Hier der Orginaltext (übersetzt):
    Teil II. – Grenzen
    A. DER ARABISCHE STAAT
    Das Gebiet des Arabischen Staates in Westgaliläa wird im Westen durch das Mittelmeer und im Norden durch die Grenze des Libanon begrenzt, …
    Die Grenze des Berglandes von Samaria und Judäa beginnt am Jordan im Wadi Malih südöstlich von Beisan und verläuft genau nach Westen, bis sie auf die Straße Beisan–Jericho trifft. ..
    .
    Einmal mehr wird der WESTEN (plus Rest) – Dank der hochintelligenten Ausführungen von Leonard Grunstein – als Lügner entlarvt!
    Und wie er vollkommen richtig sagt: Die UN Resolution 181 ist nicht bindent, sondern eine Empfehlung. Da es nur eine Staatsgründung 1948 gab – am Ende der Mandatszeit von Großbritanien – ist das komplette Gebiet rechtlich allein Israel zugefallen.
    Israel war und ist immer bereit Gespräche mit den Arabern (Palästinensern) zu führen, betreffs Autonomie oder einer eigenstaatlichen Einrichtung – aber nur auf der Grundlage der Akzeptanz des Staates Israels und seiner Sicherheitsinteressen!

  2. j-glaesser sagt:

    Hier eine Unterstreichung der Richtigkeit der Aussagen von Leonard Grunstein:
    YouTube (FFGI: Frankfurter Forschungszentrum Globaler Islam – Dauer 19 min): Völkerrechtliche Grundfragen des palästinensisch-israelischen Konflikts — Prof. Dr. W. Bock (04/12)

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