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Deutsche Staatsanwaltschaft: Abbas‘ „50 Holocausts“-Äußerung erfüllt Tatbestand der Volksverhetzung

Eine strafrechtliche Verfolgung sei jedoch nicht möglich, da Abbas vermutlich Immunität genieße, so die Berliner Generalstaatsanwaltschaft.

Abbas
Palästinenserpräsident Mahmud Abbas (L) bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Bundeskanzler Olaf Scholz im Kanzleramt in Berlin, Deutschland, 16. August 2022. Foto: EPA-EFE/CLEMENS BILAN

Die Äußerungen des Chefs der Palästinensischen Autonomiebehörde, Mahmud Abbas, aus dem Jahr 2022, in denen er den Holocaust verharmloste, stellten nach deutschem Recht den Tatbestand der Volksverhetzung dar, erklärte die Berliner Generalstaatsanwaltschaft am Montag und fügte hinzu, dass der Palästinenserführer wahrscheinlich Immunität vor Strafverfolgung genieße.

„Die Immunität von Abbas stellt ein Verfahrenshindernis dar. Eine Strafverfolgung ist daher nicht möglich“, erklärte der Generalstaatsanwalt. Anzeigeerstatter hätten aber das Recht, vor Gericht klären zu lassen, „ob die Rechtsauffassung der Generalstaatsanwaltschaft zutreffend ist“.

Im August 2022 leitete die Berliner Polizei ein Ermittlungsverfahren ein, um zu klären, ob Abbas mit der fälschlichen Behauptung, Israel habe „50 Holocausts“ an den Palästinensern begangen, gegen deutsches Recht verstoßen habe.

Die Verharmlosung des Holocaust ist in Deutschland strafbar.

Abbas sagte bei einer Pressekonferenz mit Bundeskanzler Olaf Scholz auf die Frage, ob er sich für das Massaker an elf israelischen Trainern und Sportlern durch palästinensische Terroristen während der Olympischen Sommerspiele 1972 entschuldigen werde.

Siehe dazu: Abbas’ Tage als PA-Chef könnten nach dem Berliner Fauxpas gezählt sein

„Wenn wir die Vergangenheit aufarbeiten wollen, nur zu. Ich habe 50 Massaker, die Israel begangen hat… 50 Massaker, 50 Blutbäder, 50 Holocausts“, sagte Abbas.

Die Berliner Staatsanwaltschaft kam zunächst zu dem Schluss, dass es „keine hinreichenden Anhaltspunkte“ für eine Strafbarkeit nach § 130 [Billigung, Leugnung und Verharmlosung von NS-Verbrechen] gebe.

Ein Sprecher erklärte am Montag gegenüber JNS, dass „die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt hat, wogegen die Beschwerdeführer Beschwerde eingelegt haben“, woraufhin „die Generalstaatsanwaltschaft als für die Beschwerde zuständige Behörde die Angelegenheit geprüft hat“.

Das deutsche Strafgesetzbuch gelte nicht für „Vertreter anderer Staaten …, die sich auf offizielle Einladung der Bundesrepublik Deutschland im Geltungsbereich dieses Gesetzes aufhalten“, so der Sprecher.

Berlin erkenne zwar keinen palästinensischen Staat an, aber „nach der Rechtsauffassung des Auswärtigen Amtes …liegt eine nicht unmittelbar gesetzlich geregelte, aber im Ergebnis vergleichbare Situation vor“, so der Sprecher.

 

Bericht von JNS.

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Patrick Callahan

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Ein Kommentar zu “Deutsche Staatsanwaltschaft: Abbas‘ „50 Holocausts“-Äußerung erfüllt Tatbestand der Volksverhetzung”

  1. Andrew Manner sagt:

    Wir brauchen in Deutschland einen Kanzler bzw. eine Regierung , die wirklich zu Israel steht und nicht nur mit Lippenbekenntnissen!
    Da muß man auch einmal klare Ansagen machen, z.B. daß Abbas und auch Erdogan gefährliche Terrorristen sind!
    Und keinen Cent Hilfe mehr für Palästina und auch für andere Länder, die Terrororganisationen unterstützen – egal wie es der Bevölkerung dort geht.
    In solchen Ländern ändert sich vllt. nur etwas, wenn der Geldhahn aus USA und Europa komplett abgedreht wird.

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