(JNS) Der Internationale Strafgerichtshof, ein unabhängiges Gericht in Den Haag, das nicht Teil der Vereinten Nationen ist, erklärte am Mittwoch, dass es Israels Antrag auf Rücknahme oder Aufhebung der Haftbefehle gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und seinen ehemaligen Verteidigungsminister Yoav Galant abgelehnt habe.
Der jüdische Staat hatte außerdem beantragt, die Ermittlungen wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen in Gaza auszusetzen, bis zunächst geklärt ist, ob der Gerichtshof überhaupt dafür zuständig ist. Israel ist nicht Vertragspartei des Römischen Statuts, mit dem der Internationale Strafgerichtshof eingerichtet wurde.
Das Gericht wies auch diesen Antrag in einer Entscheidung zurück, die seine Vorverfahrenskammer am Mittwoch veröffentlichte.
„Es gibt derzeit keine Rechtsgrundlage für eine Rücknahme, Aufhebung oder Erklärung der Nichtigkeit oder Unwirksamkeit der Haftbefehle“, erklärte das Gericht zu den Haftbefehlen. „Die Auswirkungen der Zuständigkeitsbeschwerde Israels auf die Haftbefehle, sofern vorhanden, können erst festgestellt werden, wenn die Kammer über deren Sachlage entschieden hat.“
Die Berufungskammer des IStGH hatte im April entschieden, dass die Vorverfahrenskammer die Anfechtung der Zuständigkeit des Gerichtshofs durch Israel überprüfen muss. Daraufhin erklärte Israel, der IStGH habe seine Zuständigkeit nicht eindeutig nachgewiesen und die Haftbefehle seien daher nicht rechtskräftig.
Die Vorverfahrenskammer erklärte in ihrer Entscheidung vom Mittwoch, dass die bloße Überprüfung ihrer früheren Entscheidung die Haftbefehle nicht ungültig mache.
Südafrika hatte Israel wegen „Völkermordes“ und anderer Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt, weil der jüdische Staat nach dem Massaker der Hamas an 1.200 Menschen, überwiegend Zivilisten, und der Entführung von 250 weiteren Menschen im Süden Israels am 7. Oktober 2023 versucht hatte, die Terrororganisation im Gazastreifen militärisch zu besiegen.
In Bezug auf die Anfechtung der Zulässigkeit des Falles entschied die Vorverfahrenskammer, dass der jüdische Staat zumindest eine eigene interne Untersuchung gegen Netanjahu und Galant einleiten müsse, damit das Gericht eine Aussetzung des Verfahrens in Betracht ziehen könne.
„Wenn ein Staat die Zulässigkeit anficht, tut er dies auf der Grundlage der Behauptung, dass er selbst den Fall untersucht oder verfolgt“, hieß es. „Bis zur Klärung der Frage der Zulässigkeit wird es somit zwei parallele Ermittlungen oder Strafverfolgungsmaßnahmen geben: eine vor dem Gericht und eine vor den nationalen Behörden.“
Im vergangenen Monat verhängte Washington Sanktionen gegen zwei der drei Richter der Vorverfahrenskammer, die an der Entscheidung vom Mittwoch beteiligt waren, weil sie die Haftbefehle unterzeichnet hatten, die vom Ankläger des Gerichts, Karim Khan, beantragt worden waren.
Khan ist wegen einer Untersuchung wegen Vorwürfen sexuellen Fehlverhaltens, darunter der Versuch, ein Opfer durch die Behauptung, dies würde seine Strafverfolgung Israels beeinträchtigen, von einer Aussage abzuhalten, beurlaubt.
Zuvor war er von Washington wegen der Beantragung der Verhaftung von Netanjahu und Galant sanktioniert worden. Berichten zufolge behinderten die Sanktionen sowohl seine Arbeit als auch die des Gerichts erheblich.




