
Talia Einhorn, Professorin für Rechtswissenschaft an der Ariel Universität, ist anerkannte Expertin auf dem Gebiet des Rechtsvergleichs, was ihr einen Platz als Titularmitglied der Internationalen Akademie für Vergleichendes Recht und Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats der Interdisziplinären Gesellschaft für Komparatistik und Kollisionsrecht der Deutschen Gesellschaft für Völkerrecht und der American Society of International Law eingebracht hat. Sie war auch Mitglied des internationalen Beratungskomitees, das das Republic of China Private International Law Reform Committee (2005) konsultierte, und die Liste geht weiter.
Trotz des beeindruckenden Resümees bleibt Talia Einhorn (68) zugänglich, angenehm und vor allem faszinierend. Ihr Wissen und ihre Sachkenntnis bringen unschätzbare Einsichten. Würde man sie nicht als „Rechtsaußen“ abstempeln, wäre sie mit Sicherheit eine der einflussreichsten Juristinnen in Israel. Dennoch hat sich Einhorn, und solche wie sie sind im israelischen Rechtsmilieu eher selten, als eine Kraft erwiesen, mit der man bei der Bekämpfung der postzionistischen, postmodernen Trends, die unser Rechtssystem im Allgemeinen und unseren Obersten Gerichtshof im Besonderen beherrschen, rechnen muss.
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