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Brüsseler NGO fordert Festnahme eines Nova-Überlebenden in Deutschland

Israelfeindliche Stiftung zeigt Elkana Federman in Karlsruhe an – unter Berufung auf das Weltrechtsprinzip und das deutsche Völkerstrafgesetzbuch.

Hind Rajab Foundation
Außenansicht des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe. Foto: EPA/RONALD WITTEK

Die in Brüssel ansässige Hind Rajab Foundation (HRF) hat beim Generalbundesanwalt Strafanzeige gegen Elkana Federman eingereicht. Federman war am 7. Oktober 2023 als Sicherheitsmann beim Nova-Festival im Einsatz. Nach übereinstimmenden Berichten half er Verwundete zu evakuieren, ergriff nach dem Tod eines Soldaten dessen Gewehr zur Feuerdeckung, wurde am Bein getroffen und versteckte sich, bis Rettungskräfte ihn bergen konnten. In Berlin war er jüngst als Podiumsgast bei einer Veranstaltung über die „Helden des 7. Oktober“.

Die HRF wirft ihm „Kriegsverbrechen“ und „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ vor. Begründet wird die Anzeige mit dem deutschen Völkerstrafgesetzbuch: Deutschland kann bei schwersten internationalen Verbrechen ermitteln, auch ohne unmittelbaren Inlandsbezug (Weltrechtsprinzip). Das bedeutet jedoch nicht automatisch ein Verfahren oder gar einen Haftbefehl. Üblich ist zunächst eine formale Prüfung, ob belastbare Anhaltspunkte für eine individuell zurechenbare Straftat vorliegen.


Was bisher bekannt ist:

  • Die HRF machte ihre Anzeige am 31. Oktober 2025 öffentlich und nennt neben „Kriegsverbrechen“ auch Vorwürfe wie „Aushungern von Zivilisten“.
    Begründet wird das u.a. mit Federmans Teilnahme an Protesten gegen Hilfslieferungen nach Gaza sowie mit Bezügen zu Tzav 9.
  • Kern der HRF-Vorwürfe ist Federmans Teilnahme an israelischen Protesten gegen Hilfslieferungen nach Gaza. Daraus leitet die Stiftung ab, er habe die Versorgung von Zivilisten mit Nahrung und Medizin behindert. Solche Behauptungen müssen in Deutschland durch konkrete, gerichtsfeste Belege unterlegt werden – Videoausschnitte und aus dem Zusammenhang gerissene Posts reichen dafür nicht. Maßgeblich sind überprüfbare Tatsachen, die eine persönliche Tatbeteiligung erkennen lassen.

Kurz erklärt: Weltrechtsprinzip / deutsches Völkerstrafgesetzbuch

Bei Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen kann Deutschland ermitteln – auch wenn Tatort und Beteiligte im Ausland liegen. Ob tatsächlich ein Verfahren eröffnet wird, entscheidet die Bundesanwaltschaft nach Beweislage und Ermessensprüfung.

Auffällig ist das Timing: Öffentlich wurde die Anzeige, als Federman in Berlin auftrat. Israel Heute hat in den vergangenen Monaten mehrfach über die Aktivitäten dieser Stiftung in Europa berichtet.

Siehe:

Vorläufig ist es eine Anzeige – nicht mehr. Man muss sich derzeit keine allzu großen Sorgen machen. Ja, solche Aktionen sind unangenehm und verunsichern besonders junge Israelis, die für ein paar Tage Urlaub nach Europa fliegen. Traurig ist, dass sich weltweit eine Stimmung breitmacht, in der immer wieder gegen israelische Besucher vorgegangen wird. Juristisch aber gilt: Ohne belastbare Belege bleibt es bei einer Prüfung.

Wir vergessen den 7. Oktober nicht – und auch nicht die, die an diesem Morgen unter Beschuss andere in Sicherheit brachten.

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Patrick Callahan

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5 Kommentare zu “Brüsseler NGO fordert Festnahme eines Nova-Überlebenden in Deutschland”

  1. Andrew Manner sagt:

    Unglaublich!
    Warum gehen die NGOs nicht in autoritäre oder islamische Staaten? Da werden sie dringend benötigt.
    In demokratischen Staaten brauchen wir keine , besonders wenn sie von Islamisten oder Linksradikalen unterwandert sind!
    Palis Go to Jordan!

  2. Roland Kunz sagt:

    Man braucht kein Prophet zu sein, um zu erahnen, dass die politischen Rechte in demokratischen Staaten irgendwann vorwiegend bei den NGO’s sein werden, die sich in allen Lebensbereichen politisch einnisten. Darum gilt für mich schon lange; keine Spende an NGO’s, was selbstverständlich auch für das tief antisemitische IKRK betrifft.

  3. Francis Moragon sagt:

    warum wird nicht gegen belgien ermittelt. über de greieltaten wie sklavenhandel usw.
    die belgien im kongo afrika usw verübt haben.
    menschen von länder die sich eine weisse weste waschen wollen
    wie zb. spanien,belgien,england,
    deutschland, portugal usw
    sollten auch vor gericht angeklagt werden.

  4. Francis Moragon sagt:

    shalom
    upps ich habe FRANKREICH vergessen zu erwähnen.

  5. Bernhard Müller sagt:

    Gegen islamische Staaten vorzugehen erfordert doch Mut – ist vielleicht gefährlich. Gegen Israel zu hetzen ist leider in Europa ungefährlich – da können diese nichtsnutzigen Dummköpfe in ihrer sonst so erbärmlichen Existenz einmal so richtig gut und wichtig finden.

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