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Israel weist Vorwurf gezielter Angriffe auf Helfer zurück

Nach der Prüfung von rund 150 Vorfällen im Gazastreifen ordnet die israelische Militärjustiz in zwei Fällen strafrechtliche Ermittlungen an. In drei weiteren Fällen, darunter der Tod von sieben Mitarbeitern der World Central Kitchen, sieht sie keinen ausreichenden Verdacht auf strafbares Verhalten.

Ein bei einem israelischen Luftangriff getroffenes Fahrzeug der Hilfsorganisation World Central Kitchen in Deir al-Balah im Gazastreifen, 2. April 2024. Foto: Atia Mohammed/Flash90

Israel hat Vorwürfe zurückgewiesen, seine Streitkräfte hätten im Gazastreifen gezielt humanitäre Helfer und medizinisches Personal angegriffen. Gleichzeitig gab die israelische Armee bekannt, dass nach der Untersuchung zahlreicher Vorfälle in zwei besonders umstrittenen Fällen strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden.

Nach Angaben der israelischen Armee hat ein Untersuchungsgremium des IDF-Generalstabs seit Beginn des Krieges rund 150 außergewöhnliche Vorfälle geprüft und seine Ergebnisse der Militärstaatsanwaltschaft vorgelegt. Am Mittwoch wurden Entscheidungen zu fünf Fällen bekanntgegeben, bei denen humanitäre Helfer, medizinisches Personal oder Zivilisten ums Leben kamen.

Einer der Fälle betrifft den Tod der fünfjährigen Hind Rajab und mehrerer Angehöriger im Januar 2024 in Gaza-Stadt. Das Mädchen befand sich mit Verwandten in einem Fahrzeug, als dieses unter Beschuss geriet. Zwei Sanitäter des Palästinensischen Roten Halbmonds, die mit einem Krankenwagen zur Rettung des Mädchens geschickt worden waren, kamen ebenfalls ums Leben.

Nach der nun veröffentlichten Untersuchung der IDF eröffneten israelische Soldaten das Feuer auf das Fahrzeug, als es sich den Truppen entgegen einer zuvor veröffentlichten Anweisung der IDF für die Bewohner des Gebiets näherte. Wegen möglicher Fehler bei der Koordinierung des Krankenwagens ordnete die Militärstaatsanwaltschaft eine strafrechtliche Untersuchung durch die Militärpolizei an. Über eine mögliche strafrechtliche Verantwortung einzelner Soldaten oder Offiziere ist damit noch nicht entschieden.

Eine zweite strafrechtliche Untersuchung betrifft einen Vorfall vom 23. März 2025 in Tel al-Sultan im südlichen Gazastreifen. Dabei wurden 15 Palästinenser getötet, darunter medizinisches Personal und ein UN-Mitarbeiter. Israelische Soldaten hatten auf mehrere Rettungsfahrzeuge geschossen.

Eine Untersuchung der Armee ergab, dass die Soldaten im Rahmen eines Hinterhalts gegen Hamas-Terroristen zunächst auf ein als Hamas-Fahrzeug identifiziertes Fahrzeug geschossen hatten. Später wurde auf weitere Fahrzeuge gefeuert, bei denen es sich unter anderem um einen Feuerwehrwagen, Krankenwagen und ein palästinensisches UN-Fahrzeug handelte. Nach Angaben der IDF wurden sechs der 15 Getöteten als Hamas-Terroristen identifiziert.

Die Militärstaatsanwaltschaft kam nun zu dem Schluss, dass der Beschuss einen hinreichenden Verdacht auf strafbares Verhalten begründet und weiter untersucht werden muss.

Anders fiel die Entscheidung im Fall der sieben Mitarbeiter der Hilfsorganisation World Central Kitchen (WCK) aus, die am 1. April 2024 bei israelischen Luftangriffen auf ihre Fahrzeuge im Gazastreifen getötet wurden.

Nach den Ergebnissen der israelischen Untersuchung hatten die Truppen zunächst einen Bewaffneten auf einem Lastwagen des Hilfskonvois identifiziert. Weitere Personen seien später irrtümlich ebenfalls als bewaffnet eingestuft worden. Die IDF ging daraufhin davon aus, dass Hamas-Terroristen die Kontrolle über den Konvoi übernommen hätten und sich Terroristen in den Fahrzeugen befänden.

Die Militärstaatsanwaltschaft entschied nun, dass die damaligen Entscheidungen der Kommandeure trotz schwerwiegender Fehler keinen hinreichenden Verdacht auf strafbares Verhalten begründeten. Eine strafrechtliche Untersuchung wurde deshalb nicht eröffnet. Bereits nach der ursprünglichen Untersuchung des Vorfalls waren zwei Offiziere ihrer Posten enthoben und drei weitere ranghohe Offiziere disziplinarisch gerügt worden.

Auch zwei Vorfälle mit Mitarbeitern von Ärzte ohne Grenzen (Médecins Sans Frontières) aus den Jahren 2023 und 2024 führen nach der Prüfung nicht zu strafrechtlichen Ermittlungen. In einem Fall waren zwei Mitarbeiter in Khan Yunis getötet worden, nachdem israelische Soldaten auf ein Gebäude geschossen hatten, das sie aufgrund der damaligen Umstände als militärisches Ziel einschätzten. In einem weiteren Fall kamen zwei Mitarbeiter ums Leben, nachdem ein Fahrzeugkonvoi auf dem Weg zurück nach Gaza-Stadt von einer zuvor koordinierten Route abwich. Nach den Ergebnissen der IDF-Prüfung gibt es in beiden Fällen keinen ausreichenden Verdacht auf strafbares Verhalten, der die Einleitung einer strafrechtlichen Untersuchung rechtfertigen würde.

Die Bekanntgabe der Untersuchungsergebnisse erfolgte am Weltweiten Tag der humanitären Hilfe. Die Vereinten Nationen machten aus diesem Anlass erneut auf die Gefahren für humanitäre Helfer in internationalen Konflikten aufmerksam. UN-Generalsekretär António Guterres erklärte, in den vergangenen drei Jahren seien weltweit mehr als 1.000 humanitäre Helfer getötet worden. Angriffe auf humanitäres Personal seien nach dem humanitären Völkerrecht verboten.

Israel weist jedoch den Vorwurf zurück, humanitäre Helfer im Gazastreifen gezielt anzugreifen. Die nun veröffentlichten Entscheidungen zeigen zugleich, dass die israelische Militärjustiz zwischen operativen Fehlern und möglichem strafrechtlichem Fehlverhalten unterscheidet. Während sie in drei der fünf untersuchten Fälle keinen ausreichenden Verdacht für ein Strafverfahren sah, werden die Ereignisse um Hind Rajab sowie der Tod der Rettungskräfte in Tel al-Sultan nun von der Militärpolizei strafrechtlich untersucht.

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Patrick Callahan

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