Die Knesset hat am Montag einen Gesetzentwurf abgelehnt, der dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) Besuche bei in Israel inhaftierten palästinensischen Terroristen untersagen sollte. Die Vorlage scheiterte in erster Lesung mit 36 zu 41 Stimmen. Ausschlaggebend war nicht eine fehlende politische Unterstützung für den Inhalt des Gesetzes, sondern der Boykott der Abstimmung durch die ultraorthodoxen Koalitionsparteien im anhaltenden Streit um das Wehrpflichtgesetz für Jeschiwa-Studenten. Nach den Geschäftsordnungsregeln der Knesset kann derselbe Gesetzentwurf nun für sechs Monate nicht erneut eingebracht werden.
Der Gesetzentwurf war eine unmittelbare Reaktion auf das Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 3. Juni 2026. Das Gericht hatte einstimmig entschieden, dass die seit dem Hamas-Massaker vom 7. Oktober 2023 geltende Anordnung der Regierung, dem Roten Kreuz Besuche bei palästinensischen Sicherheitsgefangenen zu verwehren, keine ausreichende gesetzliche Grundlage besitzt und deshalb aufgehoben werden müsse.
Mit der nun gescheiterten Gesetzesinitiative sollte genau diese gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Der Entwurf sah vor, dem Roten Kreuz Besuche bei wegen Terrorismus oder sicherheitsrelevanter Straftaten inhaftierten Gefangenen zu untersagen. Außerdem sollte die Weitergabe von Informationen über diese Gefangenen nur noch mit Zustimmung des Ministers für Nationale Sicherheit oder des Verteidigungsministers zulässig sein.
Bereits Anfang Juni hatte der Ausschuss für Nationale Sicherheit der Knesset den Gesetzentwurf gebilligt und zur ersten Lesung freigegeben. Die Initiatoren begründeten die Vorlage mit der anhaltenden Kritik am Internationalen Komitee vom Roten Kreuz nach dem Hamas-Massaker vom 7. Oktober 2023. Während das IKRK in Israel inhaftierte palästinensische Sicherheitsgefangene besucht, erhielt es während der gesamten Geiselkrise keinen Zugang zu den von der Hamas verschleppten Israelis. Nach Ansicht der Initiatoren dürfe Israel einer internationalen Organisation keine Sonderstellung einräumen, solange diese ihren humanitären Auftrag gegenüber den israelischen Geiseln nicht wirksam habe erfüllen können.
Seit dem Hamas-Massaker vom 7. Oktober 2023 steht das Internationale Komitee vom Roten Kreuz in Israel massiv in der Kritik. Angehörige der Geiseln sowie zahlreiche Politiker warfen der Organisation vor, nicht ausreichend Druck auf die Hamas ausgeübt zu haben, um Besuche bei den Verschleppten durchzusetzen. Immer wieder fanden vor den Büros des Roten Kreuzes in Israel Demonstrationen statt, bei denen ein entschlosseneres Vorgehen der Organisation gefordert wurde.

Siehe auch: Rotes Kreuz stößt bei Israelis auf wenig Sympathie
Das IKRK weist diese Vorwürfe zurück. Die Organisation erklärt, sie habe sich während des gesamten Konflikts für einen Zugang zu den Geiseln eingesetzt und mit allen Konfliktparteien in ständigem Kontakt gestanden. Besuche könnten jedoch nicht gegen den Willen einer Konfliktpartei erzwungen werden.
Das Oberste Gericht stellte in seinem Urteil ausdrücklich klar, dass seine Entscheidung keine Bewertung des Verhaltens der Hamas oder des Roten Kreuzes darstelle. Vielmehr gehe es ausschließlich um die Frage, ob die israelische Regierung ohne ausdrückliche gesetzliche Grundlage Besuche einer internationalen humanitären Organisation untersagen dürfe. Nach Auffassung der Richter müsse auch in Kriegszeiten jede Einschränkung von Rechten auf einer klaren gesetzlichen Grundlage beruhen.
Dass der Gesetzentwurf letztlich keine Mehrheit fand, lag vor allem an der gegenwärtigen Krise innerhalb der Regierungskoalition. Die ultraorthodoxen Parteien boykottieren derzeit zahlreiche Abstimmungen, um Druck auf Ministerpräsident Benjamin Netanjahu auszuüben. Hintergrund ist der seit Monaten andauernde Streit über eine gesetzliche Regelung der Wehrpflicht für ultraorthodoxe Männer. Dadurch fehlten der Koalition mehrere Stimmen. Israelische Medien führten das Scheitern des Gesetzentwurfs auf den Boykott der Haredi-Parteien zurück.
Mit der Ablehnung bleibt das Urteil des Obersten Gerichtshofs zunächst maßgeblich. Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz kann seine Besuche bei palästinensischen Sicherheitsgefangenen damit grundsätzlich wieder aufnehmen.
Politisch dürfte die Debatte jedoch weitergehen. Die Befürworter des Gesetzentwurfs werfen dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz vor, während der Geiselkrise nach dem Hamas-Massaker vom 7. Oktober 2023 nicht entschieden genug auf einen Zugang zu den verschleppten Israelis gedrängt zu haben. Aus ihrer Sicht hat die Organisation damit ihren humanitären Auftrag gegenüber den Geiseln nicht erfüllt. Deshalb sei es nicht gerechtfertigt, dem Roten Kreuz uneingeschränkte Besuche bei wegen Terrorismus inhaftierten Palästinensern zu ermöglichen.




