(TPS) Der Gesetzentwurf zur Einführung der Todesstrafe für Terroristen hat am Mittwoch seine erste Abstimmung in der Knesset bestanden.
Die Vorlage wurde mit 55:9 Stimmen angenommen. Die Abstimmung wurde von den meisten Oppositionsmitgliedern boykottiert, die sich den Straßenprotesten gegen die Justizreformen anschlossen. Andere Oppositionsmitglieder, darunter die Partei Israel Beiteinu, unterstützten den Gesetzentwurf jedoch.
Dem Gesetzentwurf zufolge würde die Todesstrafe auf jemanden angewandt werden, der „absichtlich oder aus Gleichgültigkeit den Tod eines israelischen Bürgers verursacht, wenn die Tat aus einem rassistischen Motiv oder aus Hass auf eine bestimmte Öffentlichkeit heraus begangen wird… und mit dem Ziel, dem Staat Israel und der Wiedergeburt des jüdischen Volkes in seinem Heimatland zu schaden“.
Der Gesetzentwurf zur Todesstrafe muss noch weitere Hürden überwinden, bevor er Gesetz wird.
Nach der Abstimmung erklärte der Vorsitzende der Partei Israel Beiteinu, Avigdor Liberman: „Selbst in den größten Demokratien der Welt kann man sehen, dass in den USA seit 2015 mehr als 160 Todesurteile vollstreckt wurden und in der zweitgrößten Demokratie, Japan, mehr als 30. Deshalb können und müssen wir als diejenigen, die sich in einem existenziellen Krieg befinden, durchaus das Gesetz ändern.“
Die arabische Hadash-Ta’al-Fraktion reagierte gegen das Gesetz und erklärte in einer Erklärung, dass der Gesetzentwurf „eine klare rote Linie überschreitet und Teil von Israels Verfall in den totalen Faschismus ist.“
Generalstaatsanwältin Gali Baharav-Miara hat sich gegen die Todesstrafe ausgesprochen und argumentiert, sie trage nicht zur Abschreckung bei.
Der einzige Mensch, der jemals in Israel hingerichtet wurde, war Adolf Eichmann, der Nazi-Architekt des Holocaust. Er wurde 1962 gehängt und seine Asche ins Meer gestreut, nachdem er des Völkermords und der Verbrechen gegen die Menschlichkeit für schuldig befunden worden war.
Ein israelisches Gericht verurteilte John Demjanjuk 1998 wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit während seiner Tätigkeit in verschiedenen Konzentrationslagern zum Tode. Der Oberste Gerichtshof Israels hob das Urteil jedoch 1993 auf. Israel lieferte Demjanjuk schließlich aus, der in Deutschland starb, während er dort gegen seine Verurteilung Berufung einlegte.





Der Tod fragt nicht nach Gesetz hat auch keinen hat auch keinen Spielraum auf diser Ebene
Die Todesstrafe für Terroristen muss unverzüglich verabschiedet und eingeführt werden.