
Die Bürger haben gewählt, die Knessetsitze sind verteilt, Israels Demokratie läuft auf Hochtouren. Einer der heißesten Streitpunkte, der es schließlich in die Koalitionsverträge geschafft hat, ist ein umstrittener Gesetzesentwurf, auf den religiöse und rechte Knessetabgeordnete schon seit Jahren pochen: Piskat Ha´Hitgabrut, übersetzt: Außerkraftsetzungsklausel.
Hierbei handelt es sich um ein Gesetz, das dem israelischen Parlament die Vollmacht erteilen würde, Urteile des Obersten Gerichtshofes in Jerusalem außer Kraft zu setzen.
Der wiedergewählte Ministerpräsident Benjamin Netanjahu steht jetzt unter Druck. Er soll diese Außerkraftsetzungsklausel in die Vereinbarungen zwischen den Koalitionsverbündeten mithineinnehmen. Religiöse und orthodoxe Juden wollen damit Urteile aufheben, die der eher linksgerichtete Gerichtshof gegen ihre Interessen fällt. Man möchte, dass Israels jüdische Werte im Land mehr berücksichtigt werden und weniger den Feinden zugutekommen.
Netanjahu hat bereits mehrmals Zweifel an der Verabschiedung einer solchen Außerkraftsetzungsklausel geäußert. Netanjahu bat sogar den zionistischen Parteichef Bezalel Smotrich sowie den orthodoxen Politiker Moshe Gafni, man möge...
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3 Antworten zu “Die Heiligkeit Israels prallt auf Israels Demokratie”
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Die Außerkraftsetzungsklausel muss sofort in Kraft treten und verabschiedet werden.
Natürlich finde ich Krieg und alles was damit zu tun hat nicht gut. Aber die Israelis haben sich schon immer selbst verteidigt, schon zu biblischen Zeiten war ihr Schöpfer an ihrer Seite und hat sie siegreich aus Kriegen geführt. Zumindest sollte eine freiwillige Armee im Land installiert werden. Wie sollte Israel sonst geschützt werden?
Auch Richter sind nur Menschen. Deshalb ist es fraglich, ob einige wenige einer Mehrheit Vorschriften machen dürfen. In Deutschland habe ich erlebt, dass der vorsitzende Richter eines Oberlandesgerichts einen Parteivertreter als Zeuge zuließ (unzulässig in Deutschland!) und vom übergeordneten Bundesgerichtshof geschützt wurde, welcher dagegen gerichtete Klage einfach abwies mit einer nichtssagenden Standard Begründung.