(JNS) Ein deutsches Gericht hat in der vergangenen Woche erstmals die Einstufung der Hamas durch die Bundesregierung als Terrororganisation bestätigt und vier ihrer Mitglieder zu Haftstrafen zwischen viereinhalb und sechs Jahren verurteilt.
Die verurteilten Terroristen im Alter von 36 bis 58 Jahren waren im Dezember 2023 festgenommen worden, weil sie Waffen für einen Hamas-Anschlag auf jüdische, israelische oder andere Ziele gelagert hatten, erklärte Lisa Jani, Sprecherin der Berliner Strafgerichte, in einer Mitteilung.
Während des Prozesses vor dem Staatsschutzsenat des Kammergerichts Berlin bestätigten die Richter, dass die Hamas „eine ausländische terroristische Vereinigung im Sinne des deutschen Strafgesetzbuches darstellt“, so Jani. Das Kammergericht ist das höchste Gericht des Landes Berlin.
Das Urteil könnte dazu beitragen, die rechtliche Grundlage der Regierungsentscheidung von 2023 zur Einstufung der Hamas als Terrororganisation zu sichern, und einen Präzedenzfall schaffen, der Versuche von Hamas-Unterstützern erschweren dürfte, diese Einstufung aufzuheben.
„Die Hamas, eine sunnitische Organisation mit militant-extremistischer Ausrichtung, die aus der Muslimbruderschaft hervorgegangen ist, erfüllt zweifelsfrei die Tatbestandsmerkmale der §§ 129a und 129b des Strafgesetzbuches“, erklärte die Vorsitzende Richterin in ihrer mündlichen Urteilsbegründung.
Obwohl die Hamas seit Jahren von der Europäischen Union als Terrororganisation geführt wird, „war sie bislang nicht ausdrücklich nach deutschem Recht als solche eingestuft“, stellte die Richterin fest und ergänzte, dass das Urteil vom Mittwoch mit dem Aktenzeichen PM 15/2026 dies nun korrigiert habe.
Die Angeklagten – von den Strafgerichten gegenüber den Medien als Abdelhamid Al A., 47; Mohamed B., 36; Ibrahim El-R., 43; und Nazih R., 58, identifiziert – wurden alle im Libanon geboren und waren vor vielen Jahren nach Deutschland oder Europa gekommen. Sie agierten laut Gericht als „ausländische Operateure der Hamas“.
Den Angaben zufolge waren die Angeklagten „von ihrem Kontaktmann im Libanon, einem hochrangigen Hamas-Funktionär, persönlich damit beauftragt worden, unterirdische Waffenlager der Organisation in Polen, Dänemark und Bulgarien ausfindig zu machen, die Bestände zu überprüfen und erneut zu vergraben“, so die Sprecherin der Berliner Strafgerichte.
Das Urteil stützte sich zudem auf „umfangreiche Kommunikation zwischen den Angeklagten untereinander sowie mit ihrem Hamas-Kontakt und weiteren Personen“.
Die deutschen Staatsanwaltschaften bereiten unterdessen weitere Anklagen gegen mutmaßliche Hamas-Mitglieder vor, die sich in Haft befinden.
Am 6. März nahmen zyprische Behörden einen weiteren libanesischen Mann fest, der in Deutschland im Zusammenhang mit dem Vorwurf gesucht wird, er habe der Hamas bei der Beschaffung von Waffen geholfen.
Bereits im November hatten deutsche Behörden eine mutmaßliche Hamas-Terrorzelle mit mindestens fünf Mitgliedern aufgedeckt und festgenommen, die Anschläge auf israelische oder jüdische Ziele geplant haben soll, teilten deutsche Ermittler mit. Einer der Verdächtigen wurde als der im Libanon geborene Borhan El-K. identifiziert. Er wurde beim Versuch festgenommen, aus Tschechien nach Deutschland einzureisen, erklärte die Bundesanwaltschaft.




