(JNS) Der Deutsche Bundestag hat am Freitag einen wegweisenden Gesetzentwurf vorangebracht, der die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe stellt und mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe ahnden soll.
Die historische Gesetzesinitiative, die vom deutschen Bundesrat unterstützt wurde und nun dem Bundestag zur Beratung und Verabschiedung vorgelegt wird, erfolgt vor dem Hintergrund eines Anstiegs antisemitischer Vorfälle in Deutschland um 83 Prozent seit dem von der Hamas angeführten Angriff auf den Süden Israels am 7. Oktober 2023.
Die Initiative, die vom Bundesland Hessen eingebracht wurde, sieht Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen für öffentliche Äußerungen vor, die die Existenz Israels leugnen oder zu seiner Zerstörung aufrufen, sofern sie „die Bereitschaft fördern, antisemitische Gewalttaten oder willkürliche Taten zu begehen“.
Bürgerrechtsorganisationen und Verfechter der Meinungsfreiheit lehnen den Gesetzentwurf ab, da sie darin eine Gefährdung der im deutschen Grundgesetz garantierten Meinungsfreiheit sehen. Unterstützung erhält die Initiative hingegen vom deutschen Bundesjustizminister, vom Staat Israel sowie von führenden Vertretern der jüdischen Gemeinschaft in Deutschland, die sie als notwendiges rechtliches Instrument zur Bekämpfung des starken Anstiegs des Antisemitismus im Land betrachten.
Der israelische Botschafter in Deutschland, Ron Prosor, begrüßte die parlamentarische Entscheidung am Freitag.
Ich begrüße den heutigen Beschluss des @bundesrat ausdrücklich. Das Signal ist klar: Wer das Existenzrecht Israels leugnet und antisemitische Hetze verbreitet, kommt damit nicht ungestraft davon.
Mein aufrichtiger Dank gilt Ministerpräsident @Boris_Rhein für sein entschlossenes…— Ambassador Ron Prosor (@Ron_Prosor) July 10, 2026
„Das Signal ist klar: Wer Israels Existenzrecht leugnet und antisemitische Hetze verbreitet, wird damit nicht ungestraft davonkommen“, schrieb er auf X. „Ich hoffe sehr, dass der Deutsche Bundestag die Entscheidung aufgreift und die notwendige Änderung des Strafgesetzbuches zügig verabschiedet.“
Es wird erwartet, dass sich der Bundestag nach der Sommerpause mit dem Gesetzentwurf befasst.




