Allah hu Akbar-Rufe auf dem Tempelberg für illegal erklärt

Das Jerusalemer Amtsgericht hat entschieden, dass der Ruf “Allah hu Akbar” (arabisch für “Gott ist grösser”) zu Nicht-Moslems auf dem Tempelberg eine Friedensstörung darstelle.

von | | Themen: Tempelberg

Das Jerusalemer Amtsgericht hat entschieden, dass der Ruf “Allah hu Akbar” (arabisch für “Gott ist grösser”) zu Nicht-Moslems auf dem Tempelberg eine Friedensstörung darstelle.

Aufgrund Erfahrungen aus der Vergangenheit ist bekannt, dass der Ruf “Allah hu Akbar” ausserhalb der Gebetszeiten oft während Demonstrationen und Auseinandersetzungen benutzt wird und meistens mit Gewalttaten und Terror verbunden ist. Dies war Teil der Zusammenfassung des Jerusalemer Amtsgerichts bei der Entscheidung des Richters, dass der Ruf “Allah hu Akbar” zu Nicht-Moslems auf dem Tempelberg illegal sei.

Das Urteil beendete einen fünf Jahre andauernden Prozess gegen Sahar Ghazzawi, einem Araber, der von der Polizei festgenommen wurde, nachdem er “Allah hu Akbar” zu einer Gruppe von Juden auf dem Tempelberg geschrien hatte. Während seiner Festnahme wehrte er sich gegen die Polizisten und wurde zusätzlich der Störung eines Polizisten bei Ausführung seiner Pflicht angeklagt.

Ghazzawi sagte, er hätte nur religiöse Äusserungen während seines Gebets gemacht. Er hätte den Polizisten nur geschubst, weil dieser ihm den Besuch der Toilette verwehrte. Zeugenberichten zufolge hatte Ghazzawi den Ruf “Allah hu Akbar” nicht während eines Gebets ausgesprochen, sondern als Einschüchterung gegen Juden, die den Tempelberg besuchten. Es stellte sich heraus, dass Ghazzawi des Öfteren den Tempelberg aufsuchte und Juden während ihres Besuch auf dem Tempelberg belästigte. Er bestreitete allerdings, dass seine Tätigkeiten von der Organisation “Amrat al Aqsa” gesponsert werde, eine Gruppe, die Aktivisten dafür bezahlt, dass sie Nicht-Moslems auf dem Tempelberg belästigen.

Der Richter entschied, dass der Ruf “Allah hu Akbar” während eines Gebets, an einem Gebetsort und an den im Gebet bestimmten Stellen keine Störung des Friedens darstelle. Wenn diese Rufe aber bei Demonstrationen und Protesten oder während Auseinandersetzungen und Ausschreitungen verwendet würden, wäre dies eine klare Störung des Friedens. Dies treffe besonders für die politisch brisante Lage auf dem Tempelberg zu.

Weiter betonte der Richter, dass den Moslems auf dem Tempelberg mehr Rechte zugesprochen würden als Zugehörige anderer Religionen. “Er (der Angeklagte) hätte lediglich diesen Bestimmungen folgen müssen ohne die Rechte von Besuchern anderen Glaubens zu verletzten”, sagte er in der Urteilsverkündung.

Zu Beginn der sogenannten “Intifada der Messer”, unter der Israel seit September 2015 zu leiden hat, sagte Palästinenserchef Machmud Abbas: “Al-Aksa gehört uns… und die Juden haben kein Recht, diesen Ort mit ihren dreckigen Füssen zu verunreinigen. Wir werden ihnen das nicht erlauben und alles in unserer Macht stehende tun, um Jerusalem zu schützen.”

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