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MitgliederStatus quo – oder nicht?

Die Religionsfreiheit an der Klagemauer hängt von einer Mischung aus älterer Geschichte und neueren Entwicklungen ab – und all das vor dem Hintergrund der lautstarken Auseinandersetzungen darüber, wer was glaubt.

Gebete am Fastentag Tisha BAv, August 2025. Foto: Chaim Goldberg/Flash90

(JNS) Zwei Wochen nach dem Sieg Israels im Sechstagekrieg von 1967 änderte der damalige israelische Verteidigungsminister Mosche Dayan den Status quo, der offiziell am Platz vor der Klagemauer in Jerusalem gegolten hatte. Dieser war von den britischen Mandatsbehörden festgelegt worden – als Teil des Weißbuchs vom November 1928, das vom damaligen Kolonialminister Leopold Amery verfasst worden war.

Interessanterweise war Amery der Sohn von Charles Frederick Amery aus England und Elisabeth Johanna Saphir, die aus der ungarisch-jüdischen Familie Leitner stammte. Sie hatte England verlassen und war in das von Großbritannien kontrollierte Indien ausgewandert, wo ihre Eltern sich niedergelassen und zum Protestantismus konvertiert hatten und wo Leopold geboren wurde. (Später verließ sie Indien wieder, kehrte nach England zurück und ließ sich von ihrem Mann scheiden.)

Der damalige Status quo gewährte Juden ein „Zugangsrecht zum Gehweg vor der Mauer zum Zweck ihrer Andacht“. Weitere Rechte wurden ihnen jedoch nicht eingeräumt. Die Regierung konnte die muslimischen Eigentümer des Platzes nicht dazu verpflichten, der jüdischen Gemeinschaft „weitere Privilegien oder Rechte“ zu gewähren.

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Patrick Callahan

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