
Anfang letzten Monats erörterte Generalstaatsanwalt Avichai Mandelblit die Frage, ob Premierminister Netanjahu angesichts seiner drei Strafverfahren sein Amt weiterhin ausüben könne. Obwohl der Oberste Gerichtshof bereits entschieden hat, dass Netanjahu sein Amt bis zum endgültigen Urteil beibehalten kann, spielt Mandelblit immer noch mit der Möglichkeit, Netanjahu für untauglich zu erklären und ihn damit aus dem Amt zu drängen.
In Anbetracht der Entscheidung des Obersten Gerichts scheint es, dass die Frage der “Unfähigkeit” ad acta gelegt werden würde, aber nein. Aus persönlichen Gründen ist Mandelblit nach wie vor entschlossen, dieses Damoklesschwert über Netanjahus Kopf zu hängen. Dazu braucht er jedoch eine rechtliche Entschuldigung, die er unter dem Begriff der “materiellen Unfähigkeit” gefunden hat.
Dieser noch nie gehörte Rechtsbegriff bedeutet, dass der Generalstaatsanwalt Netanjahu für unfähig erklären kann, wenn er der Meinung ist, dass der Premierminister seiner Pflicht nicht treu nachkommen...
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