Am vergangenen Montag traf der Oberste Gerichtshof eine dramatische Entscheidung. Es wurde angeordnet, dass der Staat Personen, die in Israel einen Übertritt zum Judentum in einer reformierten oder konservativen Gemeinde vollzogen haben, als staatsbürgerschaftsfähig anzuerkennen hat. Bislang waren nur Übertritte in orthodoxen Kreisen anerkannt. Insgesamt zwölf Petitionen haben betroffene Konvertiten vor dem Obersten Gericht einreichen müssen, bevor ihr Anliegen in ihrem Sinne entschieden worden ist. Das israelische Innenministerium hatte ihnen die israelische Staatsbürgerschaft aufgrund ihrer nicht-orthodoxen Konversion verweigert.
Interessanterweise erkennt der Staat jedoch Reform- und konservative Übertritte zum Judentum im Ausland für den Zweck der Alijah (Einwanderung) an. Die neuste Entscheidung vor dem Obersten Gericht erweitert nun lediglich die staatliche Anerkennung auf diejenigen, die diese Art von Konversionsprozess innerhalb Israels abschließen.
Die Präsidentin des Obersten Gerichtshofs, Esther Hayut, stellte klar, dass die Entscheidung „eine öffentlich-zivile Frage und keine religiöse“ betrifft. Hayut fügte hinzu, dass die nicht-orthodoxen Gemeinden in Israel „gut etabliert“ und „zentrale Denominationen im Weltjudentum“ seien.
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