Die aus ihrem Amt scheidende Präsidentin des Obersten Gerichts Miriam Naor hat heute während ihrer Abschiedszeremonie ihr letztes Urteil verlesen: Die Geschäfte in Tel Aviv können am Shabbat weiterhin geöffnet bleiben.
Bei dem Abschied des Präsidenten des Obersten Gerichts in Israel ist es Tradition, dem ausscheidenden Richter einen letzten Urteilsspruch verlesen zu lassen, bei dem es sich um einen wichtigen Fall handelt und der auch der Weltanschauung des Richters entspricht.
Bei dem heutigen Urteilsspruch ging es darum, ob das Gericht ein weiteres Mal über die Frage, ob Geschäfte in Tel Aviv am Shabbat geöffnet bleiben können, beraten soll, wie es eine Gruppe von Eigentümern kleinerer Geschäfte gefordert hatte. Das Oberste Gericht hatte schon vor einiger Zeit entschieden, dass es sich hierbei um eine Angelegenheit der Stadt handele und nicht der Regierung. Da die Stadt Tel Aviv sich für die am Shabbat offenen Geschäfte aussprach, bedeutet das heutige Urteil, dass die Geschäfte weiterhin auch am Shabbat geöffnet sein können.
Miriam Naor erkärte: „Meine Entscheidung soll keine Entscheidung von Werten sein und auch keine nichtreligiöse oder religiöse Anschauung darstellen. Das Urteil reflektiert in meinen Augen die korrekte Auslegung des Gesetzes.“

Weiter sagte sie: „Jedem sollte die Möglichkeit gegeben werden, seinen Shabbat auf seine Art zu gestalten. Ein Zusammenleben bedeutet nicht alles oder nichts. Toleranz der anderen Meinung gegenüber und die gegenseitige Achtung. Leben und leben lassen.“
Der Meinung Naors zufolge, erkenne das Israelische Gesetz die Autonomie der Städte an, selber städtische Bestimmungen unter Rücksichtnahme des Charakters der Stadt und ihrer Bürger festzulegen.
Innenminister Arie Deri (religiöse Shas-Partei) war nicht zufrieden mit dem Urteil der aus dem Amt der Präsidentin des Obersten Gerichts scheidenden Richterin Miriam Naor. Es habe sich bei ihrem Urteil um eine wahre Revolution gehandelt.
Miriam Naor scheidet aus dem Amt nach 38 Jahren Dienstzeit als Richterin und 17 Jahre als Richterin des Obersten Gerichts. Ihre Nachfolgerin wird die Richterin Esther Hayut sein.




