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Neue Fassung des „Muezzin-Gesetzes“ wird heute dem Parlament vorgelegt

Das als „Muezzin-Gesetz“ bekannte Gesetz, dass die Benutzung von Verstärkeranlagen in Gotteshäusern ( Synagogen, Kirchen und Moscheen) untersagt, wird heute in einer überarbeiteten Fassung erneut dem Parlament, der Knesset, vorgelegt. Dort soll es schnellstmöglich verabschiedet werden.

(Bild: Nati Shohat/Flash90)

Das als „Muezzin-Gesetz“ bekannte Gesetz, dass die Benutzung von Verstärkeranlagen in Gotteshäusern ( Synagogen, Kirchen und Moscheen) untersagt, wird heute in einer überarbeiteten Fassung erneut dem Parlament, der Knesset, vorgelegt. Dort soll es schnellstmöglich verabschiedet werden.

Nach der neuen Fassung des Gesetzes ist es verboten, Lautsprecher und Verstärker in Gotteshäusern zwischen 23 Uhr abends und 7 Uhr morgens zu benutzen. Durch die zeitliche Beschränkung hat das neue Gesetz keinen Einfluss auf die sogenannte „Shabbat-Sirene“, die Freitagabends den Beginn des Shabbats meldet.

Für den Verstoß des Gesetzes ist eine Geldstrafe in Höhe von fünf– bis zehntausend Shekel vorgesehen. Eine weitere Neuerung im Gesetz ist die Begrenzung der Dezibel für die Verstärkeranlagen. Das Gesetz ist einerseits in der neuen Fassung etwas gelockert worden, doch auf der anderen Seite wurden die Strafen verschärft.

Man hofft den neuen Gesetzesvorschlag schon am kommenden Sonntag dem Ministerausschuss für Gesetzgebung zur Abstimmung vorzulegen, damit es dann zügig vom Parlament nach den Lesungen verabschiedet werden kann.

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