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Chefankläger Khan an erster Stelle der US-Sanktionsliste des IStGH

Die Maßnahme verbietet Karim Khan die Einreise in die USA und friert etwaige US-Vermögenswerte ein.

IStGH Haftbefehle
Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs, Karim Khan, gibt bekannt, dass er am 20. Mai 2024 Haftbefehle gegen israelische Staats- und Regierungschefs beantragt hat. Foto: ICC.

Karim Khan, Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), ist die erste Person, die für das Gericht arbeitet, die von der Trump-Regierung mit Wirtschafts- und Reisesanktionen belegt wurde, sagten zwei mit der Angelegenheit vertraute Quellen der Nachrichtenagentur Reuters am Freitag.

US-Präsident Donald Trump unterzeichnete am Donnerstag eine Durchführungsverordnung, die Finanzminister Scott Bessent und Außenminister Marco Rubio anweist, innerhalb von 60 Tagen einen Bericht vorzulegen, in dem Personen benannt werden, die sanktioniert werden sollen. Khans Name wurde laut dem Bericht einen Tag später in einem Anhang aufgeführt, der jedoch noch nicht veröffentlicht wurde.

Die auf die schwarze Liste gesetzten Personen dürfen nicht in die USA einreisen, ebenso wenig ihre Familienangehörigen, und ihre US-Vermögenswerte werden eingefroren.

Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu, der sich letzte Woche mit Trump im Weißen Haus traf, lobte die Maßnahme während eines Besuchs im US-Kongress am Freitag.

Er nannte den IStGH „skandalös“ und sagte, er „bedroht das Recht aller Demokratien, sich zu verteidigen“. Im November hatte das Gericht Haftbefehle gegen den israelischen Regierungschef und den ehemaligen Verteidigungsminister Yoav Galant wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen im Gazastreifen erlassen.

Trumps Vorgehen gegen den in Den Haag ansässigen IStGH im Zusammenhang mit dessen Ermittlungen gegen US-Bürger und US-Verbündete ist eine Wiederholung einer Maßnahme aus seiner ersten Amtszeit. Im Juni 2020 hatte er wirtschaftliche und Reisebeschränkungen gegen Mitarbeiter des Internationalen Strafgerichtshofs angeordnet, die an einer Untersuchung zu möglichen Kriegsverbrechen von US-Truppen in Afghanistan beteiligt waren.

Das Tribunal verurteilte die Sanktionen am Freitag und versprach, seine Mitarbeiter zu unterstützen und „weiterhin Gerechtigkeit und Hoffnung für Millionen unschuldiger Opfer von Gräueltaten auf der ganzen Welt in allen vor ihm verhandelten Fällen zu gewährleisten“, berichtete Reuters.

Zwei Drittel der Mitgliedstaaten des Gerichts – insgesamt 79 – gaben eine gemeinsame Erklärung ab, in der sie warnten, dass die US-Maßnahme „die internationale Rechtsstaatlichkeit untergraben könnte“.

Darin hieß es weiter: „Sanktionen würden alle derzeit untersuchten Fälle erheblich beeinträchtigen, da das Gericht möglicherweise seine Außenstellen schließen müsste.“

Khan, der Brite ist, besuchte erst am 27. Januar New York, um den UN-Sicherheitsrat über die Lage im Sudan zu informieren.

Da der Chefankläger häufig nach New York reist, erklärte der stellvertretende UN-Sprecher Farhan Haq am Freitag: „Wir vertrauen darauf, dass alle gegen Einzelpersonen ergriffenen Maßnahmen im Einklang mit den Verpflichtungen des Gastlandes gemäß dem UN-Hauptquartiersabkommen umgesetzt werden.“

Trumps Anordnung vom Donnerstag beinhaltet die Erklärung eines nationalen Notstands, um auf die „ungewöhnliche und außergewöhnliche Bedrohung für die nationale Sicherheit und Außenpolitik der Vereinigten Staaten“ durch das Gericht zu reagieren.

„Die jüngsten Maßnahmen des IStGH gegen Israel und die Vereinigten Staaten setzen einen gefährlichen Präzedenzfall, der aktuelle und ehemalige US-Personen, einschließlich aktiver Mitglieder der Streitkräfte, direkt gefährdet, indem er sie Schikanen, Missbrauch und möglicher Verhaftung aussetzt“, heißt es in der Anordnung.

Weder die Vereinigten Staaten noch Israel sind Mitglied des Gerichts, das eine eigenständige Institution ist und nicht zur UNO gehört. Sowohl Washington als auch Jerusalem bestehen darauf, dass sie nicht der Gerichtsbarkeit des Tribunals unterliegen.

 

(JNS)

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Patrick Callahan

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