Aktuelle Daten aus Spanien und Portugal zeigen, dass mindestens 90.000 Nachkommen sephardischer Juden seit 2015 zusätzlich zu ihrer israelischen die portugiesische oder spanische Staatsbürgerschaft angenommen haben. Beide europäischen Länder hatten dementsprechende Gesetze verabschiedet, die ein Einbürgerungsverfahren für solche Antragsteller vorsehen.
Aus den Daten, die kürzlich in spanischen und portugiesischen Medien im Rahmen von Jahresberichten über Einwanderungstrends veröffentlicht wurden, geht hervor, dass Spanien mindestens 153.000 Anträge auf Staatsbürgerschaft erhalten hat und Portugal mindestens 86.000. Viele dieser Anträge sind bereits bearbeitet: Spanien hat 36.000 Antragstellern die Staatsbürgerschaft gewährt, das sind etwa 23 % aller Antragsteller. Portugal hat bereits 63 % der Antragsteller, d.h. mehr als 54 000 Personen, die Staatsbürgerschaft gewährt.
Mit diesen Gesetzen sollte die Inquisition gesühnt werden, die sich Ende des 15. Jahrhunderts gegen Hunderttausende von Juden richtete.
Mehr als zwei Drittel der Antragsteller in Portugal seien Israelis, so ein Bericht der Lissaboner Zeitung Observador. In Spanien lag der Anteil der Israelis laut Daten von Ende 2019 dagegen bei unter 5 %.
Für die Nachkommen der aus Spanien vertriebenen Juden schließt sich das Zeitfenster für die Beantragung der Staatsbürgerschaft. Das spanische Staatsbürgerschaftsgesetz sah ursprünglich eine Antragsfrist von nur drei Jahren vor, doch die Regierung verlängerte die Frist zweimal, unter anderem im vergangenen September, um bürokratischen Problemen im Zusammenhang mit COVID-19 Rechnung zu tragen. Antragsteller, die ihren Antrag vor September 2021 gestellt haben, haben bis Februar 2022 Zeit, ihren Antrag notariell zu beglaubigen.
Das portugiesische Gesetz ist zwar unbefristet, doch gibt es dort mittlerweile eine Debatte, seit bekannt wurde, dass sich der russisch-jüdische Milliardär Roman Abramowitsch letzten April in Portugal einbürgern ließ. Politiker des Landes wollten zunächst den Geltungsbereich des Gesetzes einschränken, zogen ihre Änderungsvorschläge jedoch nach einem Aufschrei jüdischer Gruppen zurück.
In Spanien hat das Gesetz aus dem Jahr 2015 ebenfalls eine Debatte darüber ausgelöst, ob den Nachkommen von Muslimen, die während der Inquisition vertrieben wurden, ein Weg zur Staatsbürgerschaft eröffnet werden sollte. In beiden Ländern prüft die offizielle jüdische Gemeinde die Anträge und leitet nur die Anträge zur Genehmigung an die Regierung weiter, die sie für glaubwürdig hält.




